

Hinzu kommt der Clinch unter den Verbänden und den Leistungserbringern - auch im Hinblick auf die Neuabgrenzung des Rehabegriffes von der Akutkrankenbehandlung und Vorsorge einerseits und den Kuren andererseits. Auch gibt es Richtungskämpfe derart, dass sich die Verbände der Rehakliniken und Leistungserbringer eher den gesetzlichen Krankenkassen als den Rentenversicherungsträgern zuwenden und auch die teilstationäre und ambulante Rehabilitation in das gegliederte Versorgungssystem einbeziehen wollen.
Interessenkollisionen und Verdrängungswettbewerb hat inzwischen der Deutsche Bäderverband der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. vorgeworfen. Deren Geschäftsführer, Karl Jung, zugleich Vorsitzender des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, habe eine konsequente Loslösung der Rehakliniken von der Kur verlangt. Dadurch solle eine "Gleichberechtigung von ambulanter Akutbehandlung und stationärer Rehabilitation" erzielt werden. Die Kuren sollten aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herausgenommen werden. Der Präsident des Bäderverbandes, Prof. Dr. med. Manfred Steinbach, warf dem ehemaligen Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums, Jung, vor, aus seiner Interessenkollision die Funktion von Kuren falsch darzustellen. Damit sei er ein Lobbyist und schüre den verdrängenden Wettbewerb. Jung sei als Vorsitzender des Bundesausschusses zur strikten Neutralität verpflichtet. Dr. Harald Clade
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