Als Mitglied der Arbeitsgruppe, die die "Christliche Patientenverfügung" erstellt hat, kann ich sagen,
dass wir durchaus auch an "nichtchristliche" Interessenten für die "Christliche Patientenverfügung" gedacht
haben. Christlich-humanistisches Denken hat nicht nur unser Recht geprägt, sondern auch die ethische
Grundeinstellung der meisten Menschen in Deutschland (selbst dort, wo die christlichen Ursprünge in
Vergessenheit geraten sind). Auch heute noch erwarten viele, dass diese Grundsätze noch tragfähig sind und
nach ihnen gehandelt wird. Zudem wissen wir, dass gerade kranke Menschen und ihre Angehörigen
Krankenhäuser, in denen christliche Humanitas Pflege und Behandlung bestimmen, sehr zu schätzen wissen . . .
Dr. med. Annegret Klaiber, In den Zeuläckern 10 a, 60389 Frankfurt/Main
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
Patientenverfügung: Auch für „nichtchristliche“ Interessenten
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.