ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2000Bundesverfassungsgericht: Cannabis kann als Therapeutikum beantragt werden

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Bundesverfassungsgericht: Cannabis kann als Therapeutikum beantragt werden

Richter, Eva A.

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LNSLNS KARLSRUHE. Cannabis kann unter Umständen straffrei als Therapeutikum eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht wies chronisch kranke Kläger darauf hin, dass sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Berlin, eine Sondererlaubnis beantragen können. Ein Antrag sei nicht von vornherein aussichtslos, weil die medizinische Versorgung der Bevölkerung ein öffentlicher Zweck sei, der eine Erlaubnis rechtfertige, so die Begründung.
Bisher hatte das Bundesinstitut die Anträge auf eine Cannabis-Therapie mit dem Argument abgelehnt, das Interesse daran sei nur individueller Art.
Im Dezember 1999 hatten sechs Schwerkranke daraufhin mit Verfassungsbeschwerden versucht, Marihuana legal als Therapeutikum konsumieren zu dürfen. Ihnen war ärztlich bescheinigt worden, dass Cannabis ihre Leiden (HIV, multiple Sklerose, Tourette-Syndrom, Hepatitis C, schwere Migräne und Epilepsie) lindern könnte. Anders als Methadon, Morphium und Codein kann Cannabis nicht verschrieben werden; wer es sich auf dem Schwarzmarkt besorgt, macht sich strafbar. ER

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