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Bundesverfassungsgericht: Cannabis kann als Therapeutikum beantragt werden


Bisher hatte das Bundesinstitut die Anträge auf eine Cannabis-Therapie mit dem Argument abgelehnt, das Interesse daran sei nur individueller Art.
Im Dezember 1999 hatten sechs Schwerkranke daraufhin mit Verfassungsbeschwerden versucht, Marihuana legal als Therapeutikum konsumieren zu dürfen. Ihnen war ärztlich bescheinigt worden, dass Cannabis ihre Leiden (HIV, multiple Sklerose, Tourette-Syndrom, Hepatitis C, schwere Migräne und Epilepsie) lindern könnte. Anders als Methadon, Morphium und Codein kann Cannabis nicht verschrieben werden; wer es sich auf dem Schwarzmarkt besorgt, macht sich strafbar. ER