ArchivDeutsches Ärzteblatt PP6/2020Tabakwerbeverbot: Große Koalition unternimmt erneuten Anlauf

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Tabakwerbeverbot: Große Koalition unternimmt erneuten Anlauf

afp; dpa

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Ein Verbot von Tabakaußenwerbung ist bislang gescheitert. Foto: picture alliance/KEYSTONE
Ein Verbot von Tabakaußenwerbung ist bislang gescheitert. Foto: picture alliance/KEYSTONE

Die Große Koalition will nach langem Ringen weitere Werbebeschränkungen für das Rauchen auf den Weg bringen. „Ich bin froh, dass wir endlich gemeinsam mit der Union einen Gesetzentwurf für ein umfassendes Verbot der Tabakaußenwerbung in den Bundestag einbringen können“, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch. Vorgesehen ist, Plakatwerbung ab 2022 schrittweise zu verbieten. Ins Visier kommen dabei auch E-Zigaretten. Weitergehende Verbote sind für Kinowerbung und Marketingaktionen geplant. Über die Gesetzespläne soll der Bundestag voraussichtlich am 29. Mai erstmals beraten. Konkret sollen Reklamemöglichkeiten gestaffelt unterbunden werden, um besonders junge Leute auch vor Risiken neuer Angebote zu schützen. Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten dann ab 1. Januar 2024. Ab 1. Januar 2021 soll Kinowerbung fürs Rauchen bei Filmvorführungen, die für unter 18-Jährige freigegeben sind, verboten werden. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften und von Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreiben. Der Entwurf ist der zweite Anlauf, um zu strikteren Reklameregeln zu kommen. Ein erster Versuch war in der vorigen Wahlperiode an der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte zwar Plänen des Ernährungsministeriums zu. Das Gesetz wurde aber nie beschlossen. afp/dpa

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