ArchivDeutsches Ärzteblatt PP6/2020Krankenkassen: Sorge um die Finanzstabilität

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Krankenkassen: Sorge um die Finanzstabilität

Beerheide, Rebecca

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Die Krankenkassen übernehmen in der Zeit der Coronapandemie viele zusätzliche Kosten wie beispielsweise für Tests. Dagegen regt sich Widerstand, denn die Sorge vor Liquiditätsengpässen ist groß. Doch erst im Herbst könnte es verlässliche Daten und klärende Gespräche geben.

Dicke Finanzpolster in der gesetzlichen Krankenversicherung schmelzen angesichts der Pandemie deutlich ab. Foto: picture alliance/Cultura
Dicke Finanzpolster in der gesetzlichen Krankenversicherung schmelzen angesichts der Pandemie deutlich ab. Foto: picture alliance/Cultura

Die Krankenkassen sorgen sich in der Coronapandemie um ihre Finanzstabilität sowie die Höhe der zusätzlichen Kosten durch die gesundheitspolitische Gesetzgebung. In einem Spitzengespräch zwischen Krankenkassenfunktionären und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Mitte Mai wurden die Finanzlage und die Problematik der zusätzlichen Kosten sowie die Forderung nach höheren Steuerzuschüssen für den Gesundheitsfonds beraten. Teilnehmer berichten von einer „offenen und konstruktiven Atmosphäre“, in der das Gespräch per Videoschalte geführt worden sei. Dabei hätte man sich geeinigt, „spätestens im Herbst mit dem Bundesfinanzminister über einen höheren Bundesanteil an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sprechen“, erklärte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer.

Auf konkrete Pläne oder Änderungen haben sich die Gesprächsteilnehmer zunächst nicht geeinigt, auch wenn die Forderungen der Krankenkassen klar sind: ein höherer Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds, zeitnahe und garantierte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, Finanzmittel aus Steuergeldern beispielsweise für die symptomunabhängigen Tests und eine außerordentliche Sitzung des GKV-Schätzerkreises, der den jährlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz errechnet. Normalerweise tagt der Schätzerkreis Mitte Oktober. Er setzt sich aus Experten des Bundesgesundheitsminsiteriums (BMG), des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes zusammen.

Keine belastbaren Daten

Außer dem Versprechen, man wolle sich im Herbst wieder treffen, gibt es für Krankenkassen derzeit noch nichts Konkretes – auch weil es bislang an belastbarem Datenmaterial fehlt. Denn noch kann nicht beziffert werden, wie viel die Pandemie die Krankenkassen kosten wird. Weder Kassenverbände noch Einzelkassen können derzeit valide Zahlen liefern. In Medienberichten wurde von einem übergreifenden Minus von 14,1 bis 14,6 Milliarden Euro sowie einer daraus resultierenden Beitragssteigerung auf bis zu 2,2 Prozent gesprochen. Diese Zahlen bestätigte der GKV-Spitzenverband allerdings nicht: „Weder zur Höhe des zusätzlichen Finanzbedarfs, noch zu möglichen Steigerungen von Zusatzbeiträgen kennen wir für die GKV derzeit seriöse Prognosen oder Hochrechnungen“, sagte ein Verbandssprecher.

Auch der Chef einer der größten deutschen Krankenkassen, Jens Baas von der Techniker Krankenkasse, bestätigt: „Damit es hier eine sinnvolle politische Lösung gibt, geht es nun darum, die Ausgaben und Einnahmen der nächsten Wochen und Monate sehr genau auszuwerten, damit die Entscheidungen auf einer soliden Zahlengrundlage getroffen werden können“, sagte er auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes (DÄ).

Valide Zahlen wird es wohl erst in mehreren Wochen geben – denn aus den für gewöhnlich Mitte Juni veröffentlichten sogenannten KV-45-Zahlen für das erste Quartal 2020 lassen sich noch keine Trends für die Pandemiekosten ablesen. Dies wird auch in Kassenkreisen bestätigt, da noch unklar ist, wie sich die Schutzschirme für Krankenhäuser, die Ausfallzahlungen für Heilmittelerbringer, die zusätzlich geplanten Tests sowie die Kompensation der sinkenden Fallzahlen in der ambulanten Versorgung auswirken. Es gebe dafür noch „kein Fahrgefühl“, heißt es.

Finanzierung von Tests

Erst mit den Zahlen aus dem zweiten Quartal, die bislang immer Anfang September vorlagen, können die Krankenkassen in entsprechende Diskussionen mit dem Bundesfinanzminister sowie mit Minister Spahn gehen. Aus dem zweiten Quartal 2020 wird man ablesen können, welche Kosten die Krankenkassen in dieser ersten Phase der Pandemie tatsächlich übernommen haben.

Auch ohne konkrete Zahlen aus der Versorgung rechnen Krankenkassenvertreter vor, wie viel die drei gesundheitspolitischen Gesetze zur Pandemiebekämpfung kosten könnten: Das Krankenhausentlastungsgesetz schlage mit 6,5 Milliarden Euro zu Buche, für die Versorgungsstrukturverordnung seien eine Milliarde Euro geplant, das zweite Bevölkerungsschutzgesetz, welches kürzlich beraten wurde, koste etwa fünf Milliarden Euro, heißt es.

Den Mehrausgaben von rund 12,5 Milliarden Euro stehen Mindereinnahmen von geschätzten 7,9 Milliarden Euro gegenüber, die sich aus weniger Beitragseinnahmen wegen höherer Arbeitslosigkeit ergeben. Diese Zahl errechnete beispielsweise auch das Beratungsunternehmen McKinsey in einem Report mit Stand Ende April. Zusätzlich muss man die kostspieligen Gesetze aus der Zeit vor der Pandemie miteinrechnen, betonen Vertreter der Krankenkassen.

Derzeit bemühen sich Krankenkassenvertreter, dass die Kosten für die symptomunabhängigen Tests nicht aus Beitragsgeldern, sondern aus Steuergeldern bezahlt werden. Laut dem zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Zweites Pandemiegesetz), das Mitte Mai im Bundestag verabschiedet wurde (siehe vorherigen Beitrag), sollen die zusätzlichen symptomunabhängigen Tests aus dem GKV-Budget bezahlt werden. Das BMG bezifferte die Summe für die zusätzlichen Tests auf rund 60 Millionen Euro pro Monat, wenn man von etwa 60 Euro pro Test ausgeht.

Dabei sind in der Gesetzesbegründung auch Formulierungen enthalten, die zu Irritationen führen: „Die Aufwendungen für Testungen bei symptomfreien Personen außerhalb der Krankenbehandlung und Leistungen für nicht gesetzlich Versicherte, die der gesetzlichen Krankenversicherung als versicherungsfremde Leistungsaufwendungen entstehen, werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt.“ Mit der Formulierung „nicht gesetzlich versicherte Personen“ könnten auch PKV-versicherte Personen gemeint sein – oder Menschen ohne generellen Krankenversicherungsschutz. Dies wird im Krankenkassenlager unterschiedlich verstanden. So heißt es einerseits, dass möglicherweise ein Formulierungsfehler aufgetaucht sei, da das Gesetz in kurzer Zeit geschrieben wurde.

Dennoch bleiben Fragen. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, erklärte gegenüber dem : „Die aktuell geplante Finanzierung der pandemiebedingten Testungen wirft immer noch einige Fragen auf. Auch halte ich es für sozial unausgewogen und nicht akzeptabel, dass nun die GKV auch die Finanzverantwortung für die PKV-Versicherten übernehmen soll“, so Litsch. Er forderte inzwischen, die Kosten der Tests deutlich zu senken – von 60 auf 15 Euro.

Vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) heißt es, dass mit der Formulierung eher die gemeinsame Forderung von GKV und PKV erfüllt werde, dass Steuermittel für die zusätzlichen Tests eingesetzt werden müssten. So sei die GKV aus administrativen Gründen hier zur Abwicklung eingesetzt, später beteilige man sich an den Kosten. Denn wie die GKV fordere auch die PKV Steuergelder für die zusätzlichen Tests: „Wenn die Politik solche Massentests anordnen sollte, handelt es sich um Maßnahmen von nationaler Tragweite zum Infektionsschutz der gesamten Bevölkerung“, erklärte ein Verbandssprecher dem . „Die Kosten müssten daher von der Staatskasse und somit von allen Steuerzahlern getragen werden, sie dürften nicht auf die viel kleinere Gruppe der Beitragszahler in der Krankenversicherung abgewälzt werden.“

Es mehren sich auch die politischen Forderungen, dass das BMG deutlich früher als im Herbst einen Schutzschirm für die Krankenkassen aufspannen müsse. „Spahn darf sich nicht wegducken“, die Krankenkassen bräuchten jetzt die Zusage für einen Bundeszuschuss, erklärte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink. „Ansonsten drohen drastische Anstiege der Zusatzbeiträge.“ Daher müsse der Bundeszuschuss „in diesem und im kommenden Jahr entsprechend der coronabedingten Einnahmeausfälle erhöht werden.“

Politik setzt auf den Herbst

Aus der Großen Koalition gibt es unterschiedliche Stimmen: So erklärten die gesundheitspolitischen Sprecherinnen von Union und SPD in der Bundestagsdebatte zum Zweiten Pandemiegesetz: „Sie können uns beim Wort nehmen, dass wir im Herbst über Steuerzuschüsse sprechen werden“, sagte Karin Maag (CDU). Sabine Dittmar (SPD) erklärte: „Es ist klar, dass die zusätzlichen Test versicherungsfremde Leistungen sind. Daher werden wir spätestens im Herbst über Steuerzuschüsse sprechen.“

Darüber muss aber offenbar noch diskutiert werden, denn es gibt in der Unionsfraktion auch Forderungen, dass die Krankenkassen erst mit konkreten Zahlen argumentieren müssten, damit man über Steuerzuschüsse reden könne. Im Augenblick könnte keine seriöse Aussage zur Beitragssatzentwicklung bei den Kassen getroffen werden, so der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion und Gesundheitsexperte Georg Nüßlein (CSU). Rebecca Beerheide

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