ArchivDeutsches Ärzteblatt PP6/2020Coronakrise: Beschränkungen auch für psychisch Kranke zumutbar

AKTUELL

Coronakrise: Beschränkungen auch für psychisch Kranke zumutbar

dpa

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln in der Coronakrise sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe auch psychisch kranken Menschen zuzumuten. Zwar seien diese von den Maßnahmen besonders hart getroffen, heißt es in einer Eilentscheidung vom 1. Mai 2020 (Az.: 1 BvQ 42/20). Die generelle Aufhebung der Beschränkungen und ein möglicher Wiederanstieg der Infiziertenzahl hätten aber gravierendere Folgen für sehr viele Menschen.

Den Eilantrag eingereicht hatte ein Mann aus Hessen, der seit Jahren eine schwere Depression hat. Er trug vor, sein Leiden verschlimmere sich, wenn er keinen direkten Kontakt zu anderen Menschen pflegen könne. Der Kläger wollte erreichen, dass die Regelungen in der hessischen Coronaverordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

Das lehnten die Karlsruher Richter ab. Dabei war für sie auch maßgeblich, dass den Betroffenen therapeutische Hilfe nicht völlig versagt wird. So könne auch der Kläger seine Therapie zumindest per Videotelefonat fortsetzen. dpa

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote