ArchivDeutsches Ärzteblatt24/2020Gesundheitsämter: Vorübergehende Anerkennung
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Diese Aussage kann einen schon in großes Erstaunen versetzen. ... Unsere Bundeskanzlerin, welche ja eine „christlich“ orientierte Weltsicht und Politik vertritt (s. Parteiname), die sich meines Erachtens nach schon nicht unerheblich auf Lobbyistenmeinung und aggressivem Zuwarten stützt (s. Klima, Agrarsektor, Autoindustrie, Auslandsproduktion, Wohnungsdebatte, Nahost- und Europapolitik – auch bei „Coronaepidemie“ usw.), hat leider überhaupt nicht realisiert, wer mit dieser Erkrankung im Wesentlichen befasst ist/ sich befassen muss (auch ggf. unter Einsatz von Gesundheit und Leben). Braucht sie auch nicht, denn sie war es auch, die – als Richtlinienverantwortliche in der Politik – sich die „alternativlose“ Privatisierung und Reduktion der Kliniken auf die Fahne geschrieben hat.

Letztendlich hat sie ... durch unbewusste Unterlassung ausgedrückt, was sowieso schon klar ist. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen bekommen – wenn überhaupt – allenfalls vorübergehend Anerkennung, weil sie gerade mal essenziell „not-wendig“ sind, aber nie in der zukünftigen inneren Einstellung der Entscheidungsträger – bis zur nächsten Epidemie. Und eigentlich ist unsere Politik auch schon „privatisiert“, wenn man genau hinschaut … .

 Sie kann das auch „konsequenzlos“, denn sie muss nicht unter dem Gesundheitssystem und seinen Problemen leiden. Weder ist sie Beschäftigte in diesem System, noch wird sie – und auch sonstige Politiker, die ggf. mal in eine Klinik müssen – darunter zu leiden haben (so wie der durchschnittliche Kassenpatient…). ...

Michael W. Hinz, Facharzt für Allgemeinmedizin,
81241 München

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