BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V


Bekanntmachungen
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat mit Beschluss vom 18. Mai 2020 die Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 16. September 2016 befristet wie folgt geändert:
I. Abweichend von § 1 Abs. 3 der Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V sind statt 250 Fortbildungspunkten 200 Fortbildungspunkte nachzuweisen.
II. Die Regelung tritt am 1. April 2020 in Kraft und tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft. Die KBV wird spätestens einen Monat vor Ablauf der Befristung prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.