ArchivDeutsches Ärzteblatt24/2020Finanzierung: Mehr Tests auf SARS-CoV-2

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Finanzierung: Mehr Tests auf SARS-CoV-2

Beerheide, Rebecca

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Die Bundesregierung will mehr Kontaktpersonen auf das neuartige Coronavirus testen. In einer Verordnung werden zusätzliche Personen- und Berufsgruppen genannt. Ebenso sind Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen dazu aufgerufen, sich bei der Erstattung für PCR-Tests zu einigen.

Mehr PCR-Tests sollen in den kommenden Monaten möglich sein. Foto: picture alliance/Johann Groder /EXPA/picturedesk.com/Johann Groder
Mehr PCR-Tests sollen in den kommenden Monaten möglich sein. Foto: picture alliance/Johann Groder /EXPA/picturedesk.com/Johann Groder

Deutlich mehr Personengruppen sollen künftig regelmäßig auf SARS-CoV-2 getestet werden. Dazu sollen neben Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auch Schulkinder, Lehrer und Lehrerinnen, Kitakinder sowie Erzieherinnen gehören. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von Ende Mai hervor. „Auch Menschen ohne Symptome können das SARS-CoV-2-Virus übertragen. Deswegen ist es sinnvoll, möglichst das gesamte, enge Umfeld zu testen, wenn Infektionen festgestellt werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Verordnung soll rückwirkend zum 14. Mai gelten.

In der Verordnung ist auch die Finanzierung der PCR-Tests festgelegt. So sollen die Kosten in Höhe von derzeit 52,50 Euro pro Test aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Die Kosten sollen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstattet werden. Das bedeutet, dass für die zusätzlichen Tests vorgesehen ist, das übliche vertragsärztliche System zu nutzen. Das BMG geht davon aus, dass somit mit „einer Million zusätzlicher ungebündelter Test“ Mehrausgaben von 52,2 Millionen Euro entstehen.

Kosten für Tests könnten sinken

Da der Bewertungsausschuss aus Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der Tests aktuell noch berät, könnten diese Kosten sinken. Mitte Juni – nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe – sollen dazu Ergebnisse vorliegen. Für die Erstattung der Tests für aufgenommene Patienten in den Krankenhäusern haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband auf eine Erstattung von 63 Euro für Tests zwischen dem 14. Mai und 15. Juni sowie von 52,50 Euro für Tests ab dem 16. Juni geeinigt.

Die zusätzlichen Kosten bereiten den Krankenkassen weiter Sorge – und fordern vehement die Finanzierung aus Steuergeldern. Über Steuerzuschüsse solle erst im Herbst gesprochen werden, heißt es aus dem BMG dazu. Zusätzlich geht das Ministerium davon aus, dass mit zusätzlichen Tests auch „eine Verbesserung der Verhütung in Bezug zu COVID-19-Ansteckungen einhergeht“. Daher würden Kosten von weiteren Krankenbehandlungen vermieden.

PKV wird nicht mit einbezogen

Die Finanzierungsregelung gilt nur für Tests, die von den Gesundheitsämtern und dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angeordnet wurden. Die Abrechnung erfolgt über die KVen. Dabei wird nicht zwischen GKV-Versicherten und Nicht-GKV-Versicherten unterschieden. Dies stand bereits im zweiten Pandemiegesetz und hatte zu Verwunderung bei der gesetzlichen wie auch der privaten Krankenversicherung geführt. Die KBV kritisierte in einer Stellungnahme die noch ungeklärte Organisation bei der Abrechnung.

Anspruch auf einen Tests sollen auch Personen bekommen, die durch „ein Smartphone-basiertes, auf Freiwilligkeit beruhendes elektronisches Warnsystems des Robert Koch-Instituts über den Kontakt mit einer infizierten Person informiert wurden“. Die „Tracing-App“ sei Mitte Juni einsatzbereit.

Die Verordnung bezieht sich auf PCR-Tests. Denn: „Von der Regelung von Testung auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Coronavirus wurde zunächst Abstand genommen, weil nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft noch ungeklärt ist, inwieweit ein Antikörpernachweis mit dem Vorliegen einer Immunität korreliert.“ Rebecca Beerheide

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