

Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die Behebung der derzeitigen Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) entstehen. Dafür setzt sich derzeit das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. rer. soc. Thomas Kriedel, ein. Er betonte, es werde derzeit intensiv daran gearbeitet, dass die Servicepartner, die den Fehler beim Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) in der Arztpraxis beheben, ihre Leistungen nicht mit dem Arzt abrechnen, sondern die Rechnung an den jeweiligen Konnektorhersteller stellen. Diese sollen die Kosten an die Gematik weitergeben. Der Arzt würde so finanziell freigestellt, müsse nicht in Vorleistung gehen oder einen Vertrag mit dem Dienstleister abschließen, so Kriedel. Die KBV ist dazu mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Gespräch. Bis Redaktionsschluss lag keine Entscheidung zur Kostenabrechnung vor. Seit Ende Mai ist der VSDM-Abgleich in vielen medizinischen Einrichtungen gestört. Betroffen sind Konnektoren aller Anbieter. Da der Fehler Auswirkungen auf die Abrechnung am Quartalsende haben kann, sollten Ärzte und Psychotherapeuten laut KBV zügig ihren Servicepartner beauftragen. Dieser solle feststellen, ob eine Störung vorliegt und diese beheben. Die Gematik hat online eine Statusseite zur Störung (https://fachportal.gematik.de/ti-status) veröffentlicht. mis