ArchivDeutsches Ärzteblatt PP7/2020Randnotiz: Meldepflicht für Haustiere

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Randnotiz: Meldepflicht für Haustiere

Eckert, Nadine

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) plant eine Meldepflicht für SARS-CoV-2-Infektionen bei Haustieren. Zwar gebe es bislang „keine Hinweise, dass Haustiere das Virus auf Menschen übertragen können“, aber es hat sich gezeigt, dass einige Tierarten empfänglich für eine Infektion mit dem Coronavirus sind. Katzen infizieren sich offenbar leichter mit dem Virus als Hunde. Die geplante Meldepflicht soll für alle vom Menschen gehaltene tieren gelten, auch für Zootiere.

Die Meldepflicht für mit SARS-CoV-2 infizierte Haustiere soll der Forschung dienen und eine bessere Datenbasis zu den den Virustypen sowie dem Vorkommen und der Ausbreitung des Coronavirus bei Tieren liefern. Dies soll dazu beitragen, künftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.

Die Einführung einer Meldepflicht sei ein üblicher Vorgang, um einen Überblick über das Vorkommen und die Verbreitung von Tierkrankheiten zu erhalten, betonte Klöckner. Eine Testpflicht für Hunde, Katzen oder andere Haustiere gehe damit nicht einher. Empfehlenswert sei eine Testung auf SARS-CoV-2 zum Beispiel wenn ein Tier aus einem COVID-19-Haushalt klinische Symptome zeige. Die Kosten für den Test liegen beim Halter.

Laut dem Präsidenten des Friedrich-Löffler-Instituts, Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, müssten für erkrankte Haustiere die gleichen Quarantäne-Regeln gelten wie für Menschen. Ein Knudelverbot für zwei Wochen? Da stellt sich die Frage: Wie erklärt man das Kitty und Bello?

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