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Systemische Therapie: Viertes Richtlinienverfahren im Juli gestartet


Seit dem 1. Juli übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Systemischen Therapie (ST) bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Die ST ergänzt somit als viertes Richtlinienverfahren das Behandlungsangebot. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat vor Kurzem die Vergütung festgelegt.
Die Systemische Gesellschaft (SG) und die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) sprechen von einem „historischen Tag“. Zwölf Jahre nach der Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie ist ST für Erwachsene Teil der Regelversorgung. Das erste Mal erfolgte für ein Richtlinienverfahren die Zulassung auf Basis der Ergebnisse von Wirksamkeitsstudien: Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewertete das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen den Nutzen Systemischer Therapie. In sieben sogenannten Störungsbereichen bescheinigte es der Systemischen Therapie eine positive Wirkung, darunter bei Angststörungen, Depression und Suchterkrankungen.
Damit auch Kinder und Jugendliche in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung mit ST behandelt werden können, ist ein weiteres Bewertungsverfahren durch den G-BA erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Methodenbewertung wurde am 22. November 2019 angekündigt. SG und DGSF erwarten den Antrag nun „dringend“. „Es darf nicht sein, dass Kindern und Jugendlichen etwas vorenthalten wird, was Erwachsenen bereits zugänglich gemacht wurde“, so die Verbände.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass für die Abrechnung der ST neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Einzel- und Gruppentherapie in das Kapitel 35 aufgenommen wird. Über die einzelnen GOP informiert die KBV im Internet. PB