BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Sonderregelungen zur Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von SARS-CoV-2


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin, – andererseits – vereinbaren im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Ergänzung der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung – Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 Bundesmantelvertrag – Ärzte) die nachstehenden Änderungen der
Sonderregelungen zur Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von SARS-CoV-2
vom 23. März 2020
Artikel 1
Änderung der Sonderregelungen zur Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von SARS-CoV-2
1. In § 1 Absatz 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort „Juni“ durch das Wort „September“ ersetzt.
2. In § 2 wird das Wort „Juni“ durch das Wort „September“ ersetzt.
3. In § 3 wird das Wort „Juni“ durch das Wort „September“ ersetzt.
4. In den Protokollnotizen werden die Wörter „31. Mai 2020“ durch die Wörter „15. September 2020“ ersetzt. “
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 15.06.2020 in Kraft.
Berlin, den 15.06.2020
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
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