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Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 502. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Verlängerung der Beschlüsse der 478., 485., 493. und 496. Sitzung (schriftliche Beschlussfassungen) zum Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung vom 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 sowie zu entsprechenden redaktionellen Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab mit Wirkung zum 1. Juli 2020 gefasst.

Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.

Hinweis:

Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten den Beschluss beanstanden.

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