ArchivDeutsches Ärzteblatt29-30/2020Telemedizin: Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt möglich

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Telemedizin: Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt möglich

Hillienhof, Arne

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Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können auch im dritten Quartal unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Darauf haben sich Kassenärztlicher Bundesverband (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt. Psychotherapeuten dürfen zudem neben Einzeltherapiesitzungen in Einzelfällen auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) per Video vornehmen. Das gleiche gilt für die Substitutionsbehandlung: Ärzte können weiterhin bis zu achtmal im Quartal mit opiatabhängigen Patienten eine Videosprechstunde durchführen.

Ebenfalls um ein Quartal verlängert wird die Sonderregelung, nach der genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden können, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss.

Nicht verlängert wird hingegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation. Eine telefonische Beratung sei laut KBV zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr im gleichen Umfang wie in den vergangenen Wochen. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen entfällt ab Juli. Grund dafür sind die sinkenden Infektionszahlen in Deutschland und die damit einhergehenden Lockerungsmaßnahmen. hil

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