ArchivDeutsches Ärzteblatt29-30/2020Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 12. Juni 2020 die Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 16. September 2016 sowie der geregelten Befristung gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 18. Mai 2020 wie folgt geändert:

Die in II. des Beschlusses vom 18. Mai 2020 geregelte Befristung in der Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V wird bis zum 30. September 2020 verlängert.

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