MANAGEMENT
Fortbildungen: Nachweispflicht bis Herbst verlängert
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Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wegen der Coronapandemie um ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2020 verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe einer entsprechenden Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugestimmt, teilte die KBV mit.
Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung gilt laut KBV auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden. Darüber hinaus könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt worden seien, aussetzen. Eine weitere Maßnahme zur Entlastung der Ärzte und Psychotherapeuten ist laut KBV die Absenkung der für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung erforderlichen Punktzahl von 250 auf 200 Punkte, die die KBV-Vertreterversammlung beschlossen hatte. Diese Regelung gilt ebenfalls bis 30. September 2020.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren bei ihrer jeweiligen KV nachzuweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen. may/EB