ArchivDeutsches Ärzteblatt29-30/2020Telematikinfrastruktur: Störung könnte Rechtsstreit nach sich ziehen

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Telematikinfrastruktur: Störung könnte Rechtsstreit nach sich ziehen

Haserück, André

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Von der aktuellen Störung der Telematikinfrastruktur war der Abgleich der Versichertendaten betroffen. Foto: picture alliance/ISO K° – photography Shotshop
Von der aktuellen Störung der Telematikinfrastruktur war der Abgleich der Versichertendaten betroffen. Foto: picture alliance/ISO K° – photography Shotshop

Im Zusammenhang mit der aktuellen Störung der Telematikinfrastruktur (TI) könnte ein langwieriger Rechtsstreit drohen. Die gematik sieht sich als die für den Aufbau der TI verantwortliche Gesellschaft offenbar nicht in der Pflicht, die entstandenen finanziellen Folgen zu tragen. Laut einem Bericht des Handelsblattes ist die Position der gematik, dass fachliche und betriebliche Vorgaben von Arvato Systems nicht eingehalten wurden. Arvato (Bertelsmann-Konzern) hatte im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung 2019 erneut den Zuschlag der gematik für den Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der TI erhalten. Die gematik hatte bereits betont, dass die Kosten für die Behebung der Störung durch die IT-Dienstleister der Ärzte über die Betriebskostenpauschale für die TI abgegolten sind. Die IT-Dienstleister hätten demnach kein Recht, zusätzliche Rechnungen zu stellen. Allerdings zweifeln mehrere IT-Dienstleister diese Auffassung an – beziehungsweise erachten die Pauschale als nicht ausreichend. Die gematik sagte dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ), die zügige Behebung der Störung habe oberste Priorität. Die Feststellung der Verantwortlichkeit, Schadensauswirkung und Schadensregulierung dauere derzeit noch an. Bertelsmann sagte dem lediglich, als langjähriger Partner pflege man einen „vertrauensvollen und konstruktiven Austausch mit der gematik“. aha

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