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Intensivpflege: Bundestag beschließt Reform trotz weiterer Proteste


Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ist im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD verabschiedet worden. Dem Beschluss waren monatelange Proteste von schwerbehinderten und beatmeten Menschen vorausgegangen. Mit der Reform will das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach eigenen Angaben dem Missbrauch durch vermeintliche Pflegedienste vorbeugen, die sich durch kriminelle Geschäftspraktiken bereichern. So sollen Patienten aufgrund finanzieller Anreize etwa unnötig lange beatmet worden sein. Die Krankenkassen zahlen pro Beatmungspatient rund 25 000 Euro pro Monat. Vorgesehen ist mit der Reform nun, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung einmal jährlich prüft, ob die medizinische und pflegerische Versorgung von zu Hause betreuten Beatmungspatienten sichergestellt ist. Bei Mängeln sollen die Patienten in eine stationäre Einrichtung überstellt werden können. Die konkreten Voraussetzungen dafür wurden mehrfach überarbeitet. Am Ende heißt es nun im Gesetz, dass „berechtigten Wünschen“ der Versicherten, in ihrem eigenen Haushalt versorgt zu werden, zu entsprechen ist. Werden die Vorgaben für die Intensivpflege zu Hause nicht erfüllt, soll es das Recht auf „Nachbesserungsmaßnahmen in angemessener Zeit“ geben. Zu diesem Zweck sollen Versicherte mit der Krankenkasse eine Zielvereinbarung treffen. Sollte Prüfern der Zugang zum Haushalt der Beatmungspatienten verweigert werden, droht weiterhin eine Streichung der Leistungen. Das Gesetz enthält zudem finanzielle Anreize für Krankenhäuser, das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung frühzeitig und nicht erst kurz vor der Entlassung von Patienten zu prüfen. Versäumen Einrichtungen dies, müssen sie mit Abzügen rechnen. Zudem dürfen nur besonders qualifizierte Ärzte eine außerklinische Intensivpflege verordnen. Betroffene und Opposition hatte den Gesetzentwurf bis zuletzt scharf kritisiert – auch in seiner nachgebesserten Form. Die Grünen wollen prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. alir