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Rauchen: Tabakwerbeverbot beginnt schrittweise ab 2021


Der Bundestag hat das Gesetz für ein weiterreichendes Tabakwerbeverbot verabschiedet. Ab 2021 soll es schrittweise eingeführt werden. Auch Tabakerhitzer und E-Zigaretten sind von dem neuen Gesetz betroffen. Werbung für Tabakprodukte an Außenflächen des Fachhandels sowie Sponsoring bleiben weiterhin erlaubt. Kinowerbung für Tabakprodukte ist demnach ab 2021 vor Filmen für unter 18-Jährige nicht mehr zulässig. Zudem dürfen Hersteller von Tabakprodukten ab dem kommenden Jahr keine Gratisproben etwa auf Festivals mehr verteilen. Das Verbot für Außenwerbung etwa an Haltestellen und Litfaßsäulen tritt stufenförmig in Kraft. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen sollen die Kommunen so die Möglichkeit bekommen, sich auf die ausbleibenden Werbeeinnahmen einzustellen. Für Tabakzigaretten gilt das Plakatverbot ab 2022, für Tabakerhitzer ab 2023, für E-Zigaretten ab 2024. Kritiker hatten die Übergangsfristen immer wieder moniert, da neuartige Rauchprodukte wie etwa E-Zigaretten besonders Jugendliche ansprechen würden und die Anbieter nun noch weitere vier Jahre Zeit hätten, diese besonders schützenswerte Gruppe mit Werbung zum Rauchen zu animieren. An Außenflächen des Fachhandels darf weiterhin für alle Tabakprodukte geworben werden. Teile der Opposition hatten im Vorfeld des Beschlusses kritisiert, dass der Begriff „Fachhandel“ in dem Gesetz nicht ausreichend definiert sei. Bei mehr als 100 000 Verkaufsstellen in Deutschland gebe es so noch zahlreiche andere Möglichkeiten für Hersteller, ihre Produkte im Alltag der Bevölkerung zu präsentieren. Auch dass Sponsoring von Festivals, Partys oder bei politischen Veranstaltungen weiterhin erlaubt bleiben soll, stieß bei Grünen und Linken auf Kritik. Das Bundeskabinett hatte ein Werbeverbot für Tabakprodukte bereits 2016 beschlossen. Im Bundestag scheiterte die Gesetzesvorlage damals am Widerstand der Unionsfraktionen. alir