ArchivDeutsches Ärzteblatt29-30/2020Änderung der Befristeten Vereinbarung über die Ausstattung der Vertragsärzte mit zentral beschaffter Schutzausrüstung im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 9. März 2020

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Änderung der Befristeten Vereinbarung über die Ausstattung der Vertragsärzte mit zentral beschaffter Schutzausrüstung im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 9. März 2020

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Bekanntmachungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin, – andererseits – vereinbaren die nachstehende

Änderung der Befristeten Vereinbarung über die Ausstattung der Vertragsärzte mit zentral beschaffter Schutzausrüstung im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 9. März 2020

Präambel

Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 hat der Bundesminister für Gesundheit angekündigt, dass die letzte Lieferung aus der Bundesbeschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit im deutschen Gesundheitswesen am 27. Juni 2020 erfolgen wird.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragspartner, dass die bisher bis zum 10. Juni 2020 befristete Vereinbarung über die Ausstattung der Vertragsärzte mit zentral beschaffter Schutzausrüstung im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 9. März 2020 bis zum 27. Juni 2020 verlängert und darüber hinaus nicht fortgeführt wird.

1. Änderung der Befristung

Die befristete Vereinbarung über die Ausstattung der Vertragsärzte mit zentral beschaffter Schutzausrüstung im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 9. März 2020 wird wie folgt geändert:

a) In § 6 Abs. 1 Satz 2 wird das Datum „10. Juni 2020“ durch das Datum „27. Juni 2020“ ersetzt.

b) § 6 Abs. 1 Satz 3 wird aufgehoben.

2. Inkrafttreten.

Die vorliegende Änderungsvereinbarung tritt am 10. Juni 2020 in Kraft.

Protokollnotiz:

Die Partner des Bundesmantelvertrages prüfen bis zum 31.07.2020, welche Maßnahmen die Gesamtvertragspartner in den Ländern zur Beschaffung und Finanzierung von persönlicher Schutzausrüstung getroffen haben, und ob sich daraus weiterer Handlungsbedarf ableiten lässt.

Berlin, den 23.06.2020

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin

GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin

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