ArchivDeutsches Ärzteblatt31-32/2020Nichtbeanstandung von Beschlüssen des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 8 SGB V

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Nichtbeanstandung von Beschlüssen des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 8 SGB V

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Nichtbeanstandung von Beschlüssen des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 8 SGB V

Die Beschlüsse der 36., 37., 38., 39., 40., 43., 44., 45., 46., 47., 48. und 49. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses (schriftliche Beschlussfassung) wurden im Deutschen Ärzteblatt mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Die vorgenannten Beschlüsse wurden vom BMG nicht beanstandet.

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