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Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 505. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen zweiteiligen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im Kontext des Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung vom 15. Juni 2020 bzw. 1. Juli 2020 bis zum 31. März 2021 gefasst und Detailänderungen im EBM vorgenommen.

Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.

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