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Krankenhäuser und Praxen: Kinderschutz ist jetzt ein Qualitätsfaktor


Der Kinderschutz soll in medizinischen Einrichtungen ein größeres Augenmerk erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür Schutzkonzepte gegen Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen in seine Qualitätsrichtlinien aufgenommen. „Gerade medizinische Einrichtungen haben eine besondere Rolle als Schutz- und Kompetenzort für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA. Diese Orte sollten nicht zu Tatorten werden. Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren sollen ebenso wie Arzt- und Zahnarztpraxen und Psychotherapeuten künftig interne Schutzkonzepte entwickeln, um Missbrauch und Gewalt zu verhindern. Die Umsetzung der Konzepte wird Teil der jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Vertragsarztpraxen müssen stichprobenartig ihre Entwicklungen darstellen.