ArchivDeutsches Ärzteblatt33-34/2020Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Ende der Aussetzung der Dokumentationsvorgaben zur Programmevaluation

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Ende der Aussetzung der Dokumentationsvorgaben zur Programmevaluation

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Bekanntmachungen

Vom 18. Juni 2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 zu I. Allgemeiner Teil § 15 Satz 2 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen:

I. Die Aussetzung endet mit Ablauf des 30. September 2020. Damit sind die in II. Besonderer Teil – Programm zur Früherkennung von Darmkrebs § 11 Absatz 2 und Absatz 4 sowie in § 14 Absatz 2 und Absatz 3 und in III. Besonderer Teil – Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms § 9 Absatz 1 und Absatz 3 sowie in § 12 Absatz 2 und Absatz 3 geregelten Vorgaben anzuwenden ab dem 01. Oktober 2020.

II. Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 18. Juni 2020

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende

Prof. Hecken

Redaktionelle Anmerkung der KBV: Der Beschluss ist am 22.07.2020 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des G-BA (https://www.g-ba.de/beschluesse/4331/).

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