ArchivDeutsches Ärzteblatt33-34/2020Kinder- und Jugendmedizin: Sicherstellungszuschlag auf dem Weg

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Kinder- und Jugendmedizin: Sicherstellungszuschlag auf dem Weg

Maybaum, Thorsten

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Die Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin steht bereits seit Jahren in der Kritik. Foto: Siam/Stock.Adobe.com
Die Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin steht bereits seit Jahren in der Kritik. Foto: Siam/Stock.Adobe.com

Kurzfristig mehr Geld für die Kinder- und Jugendmedizin, eine einheitliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, ein Hebammenförderprogramm und eine Ausweitung der Selektivverträge. Diese Aspekte beinhaltet ein Entwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Demnach sollen Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin ab 2021 einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 400 000 Euro pro Jahr erhalten können. Die Mehrkosten beziffert das BMG auf 12,4 Millionen Euro pro Jahr. Dar-über hinaus will das Ministerium einen ersten Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments für Pflegeeinrichtungen gehen. So sollen weitere „bis zu 20 000 zusätzliche Stellen“ für Pflegehilfskräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen „vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert“ werden. Vorgesehen ist auch ab 2021 im Rahmen eines auf drei Jahre ausgelegten Förderprogramms neue Stellen für Hebammen zu schaffen. Dafür sieht der Gesetzentwurf die Förderung von 0,5 Vollzeitstellen je 500 Geburten vor. Die Förderfähigkeit ist an die durchschnittliche Anzahl von Geburten in den Jahren 2017 bis 2019 geknüpft. Die Änderungen zu Selektivverträgen zielen darauf ab, Spielräume zu erweitern und regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. may

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