ArchivDeutsches Ärzteblatt33-34/2020Diabetisches Fußsyndrom: Risikopass soll unnötige Amputationen vermeiden

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Diabetisches Fußsyndrom: Risikopass soll unnötige Amputationen vermeiden

Fischer-Fels, Jonathan

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Regelmäßige Untersuchungen der Füße sind eine Maßnahme, um Amputationen aufgrund eines Diabetischen Fußsyndroms zu vermeiden. Foto: Bernhard Schmerl/stock.adobe.com
Regelmäßige Untersuchungen der Füße sind eine Maßnahme, um Amputationen aufgrund eines Diabetischen Fußsyndroms zu vermeiden. Foto: Bernhard Schmerl/stock.adobe.com

Patientinnen und Patienten mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) sollen vermehrt über ihr Recht auf eine Zweitmeinung aufgeklärt werden. Dafür können Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte jetzt kostenfrei einen „Fuß-Pass“ bei der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) bestellen. Er soll auch die Prävention der Diabetesspätkomplikation fördern. So sollen unnötige Amputationen reduziert werden, teilte die DDG mit.

In Deutschland gibt es jährlich rund 250 000 Betroffene und 40 000 Amputationen wegen eines DFS. Fast die Hälfte davon könnten durch Prävention und konservative Therapien begrenzt oder verhindert werden, schrieb die Fachgesellschaft. Dazu gehören die regelmäßige Untersuchung der Füße auf Wunden, die Druckentlastung sowie die Durchblutungsförderung und später die chirurgische Wundreinigung.

Der neue Fuß-Pass, der jedem Diabetes-Pass beigelegt wird, soll „einerseits den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand geben, ihre Diabetespatienten besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen. Andererseits wird den Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein geringes, mittleres oder hohes Risiko zugeordnet“, erklärte Prof. Dr. med. Ralf Lobmann, DDG-Vorstandsmitglied und Initiator des Fuß-Passes. Die Farbcodierung des Passes weist dabei auf das individuelle DFS-Risiko hin: Grün steht für ein geringes Risiko, gelb für ein mittleres und rot für ein hohes Risiko. Hochrisikopatienten wird eine ärztliche Kontrolle alle drei Monate empfohlen. Sie haben außerdem das Recht auf eine unabhängige Zweitmeinung, sollte eine Amputation in Aussicht stehen.

Der Gemeinsame Bundesaus-schuss (G-BA) hatte im April einen solchen Rechtsanspruch in seine Richtlinie zu Zweitmeinungsverfahren aufgenommen. Für den stationären Sektor sei das G-BA-Zweitmeinungsverfahren hingegen nicht geeignet. Die DDG schlägt hierfür ein Zweitmeinungskonsil vor. jff

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