ArchivDeutsches Ärzteblatt33-34/2020Notfallsanitäter: Regelungsentwurf für mehr Rechtssicherheit

AKTUELL

Notfallsanitäter: Regelungsentwurf für mehr Rechtssicherheit

Haserück, André

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS
Standards sollen bei der Entscheidung helfen, was Notfallsanitäter künftig genau dürfen. Foto: Schepers_Photography/ stock.adobe.com
Standards sollen bei der Entscheidung helfen, was Notfallsanitäter künftig genau dürfen. Foto: Schepers_Photography/ stock.adobe.com

Notfallsanitäter sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) situationsabhängig die Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten in begrenztem Umfang durchführen dürfen. Die entsprechende Änderung des Notfallsanitätergesetzes soll mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter im Einsatz schaffen, wie ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) zeigt. Konkret sollen Notfallsanitäter „heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung“ eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen jeweils erforderlich sein, um einen lebensgefährlichen Zustand oder wesentliche Folgeschäden von Patienten abzuwenden. Zudem darf eine vorherige ärztliche, auch teleärztliche, Abklärung nicht möglich sein. Wenden Notfallsanitäter aktuell ohne ärztliche Anweisung heilkundliche Maßnahmen invasiver Art an, verstoßen sie gegen den Heilkundevorbehalt. Im schlimmsten Fall können sie strafrechtlich wegen Körperverletzung belangt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit will im Zuge der geplanten Reform für notfallmedizinische Zustandsbilder und -situationen Muster für standardmäßige Vorgaben entwickeln und diese „bis spätestens zum 31. Dezember 2021“ im Bundes-anzeiger bekannt machen. Bei der Entwicklung der Muster für standardmäßige Vorgaben, die die Länder ihren jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben zugrunde legen können, sollen die Länder beteiligt werden. aha

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote