

Auch die ausklingende Sommersaison wird vom Thema Corona beherrscht – zuletzt befand sich die Zahl der Neuinfektionen auf einem deutlich höheren Niveau als noch Mitte Juli. Das Bundesgesundheitsministerium schuf nicht zuletzt deshalb Grundlagen zur Testung von Reiserückkehrern.
Die Bundesregierung will mit einer Ausweitung der Coronatestungen das Risiko der Einschleppung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aus dem Ausland durch Reisende minimieren. Mit Wirkung zum 1. August hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) deshalb eine Änderung der im Mai in Kraft getretenen Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 erlassen. Seitdem können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis auf das neuartige Coronavirus testen lassen – auch eine einmalige Wiederholungstestung ist möglich. Voraussetzung ist lediglich, dass der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt.
Eine Sonderregel gilt aufgrund einer entsprechenden Verordnung des BMG seit dem 8. August für Rückkehrer aus vom Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Risikogebieten. Wer aus einem solchen Risikogebiet einreist, muss sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise – zum Beispiel direkt am Flughafen. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende selbst bis zu 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Bezahlt werden die Tests zunächst aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds – für die zur Inanspruchnahme Verpflichteten sind sie kostenfrei. Die Rechtsverordnung regelt auch die Vergütung: Vertragsärzte erhalten danach für alle mit dem Abstrich verbundenen Leistungen pauschal 15 Euro. Dazu gehören neben dem notwendigen Abstrich auch die Beratung und das Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses.
Die Abrechnung der pauschalen Vergütung soll monatlich bis Ende des Folgemonats über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfolgen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) übte in diesem Zusammenhang Kritik – und zwar sowohl an der Höhe der Vergütung als auch am bürokratischen Aufwand. Dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bei seiner Aufgabe unterstützen können, die Testung von Reiserückkehrern auf SARS-CoV-2 vorzunehmen, sei grundsätzlich eine gute Idee.
Kritik an Vergütung
Es gebe aber „Hürden, die das freiwillige Engagement der Kolleginnen und Kollegen nicht gerade fördern“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen. So sei die vom BMG festgelegte pauschale Vergütung von 15 Euro je Abstrich nicht wirtschaftlich. Die KBV hatte im Vorfeld 25 Euro gefordert, ursprünglich waren in einem frühen Verordnungsentwurf des Ministeriums sogar nur zehn Euro vorgesehen. Die Abwicklung der Tests für Urlaubsrückkehrer erzeuge zudem ein Übermaß an Bürokratie, monierte Dr. med. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. Die Vielzahl der Formulare und Verwaltungswege erzeuge ungeheure bürokratische Aufwände, welche sowohl in den Arztpraxen als auch in den KVen händisch bewältigt werden müssten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verwies darauf, dass die Summe von 15 Euro je Test extrabudgetär vergütet wird und sich „gut ins Gefüge“ einordne. Gewisse Hürden bei der Durchführung im regulären Praxisalltag sieht er aber auch – deshalb solle möglichst die Einrichtung spezieller Testzentren und Testsprechstunden angestrebt werden. Die bundesweite Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Systems könne bei der Information und Lenkung der zu Testenden in die passenden Einrichtungen eine wichtige Rolle spielen. Beide KBV-Vorstände appellierten diesbezüglich an die Bundesländer, nun rasch Klarheit über die Finanzierung und Organisation möglicher Testzentren zu schaffen.
Teilweise wurden entsprechende Angebote bereits Anfang August umgesetzt. Erste Erfahrungen zeigen allerdings, dass bereits vor der verpflichtenden Regelung für Risikoeinreisende teils erhebliche Wartezeiten auftraten. Dass es zu Beginn beim Betrieb der „in Windeseile“ organisierten Testeinrichtungen etwas „rucklig“ zugehe, sei verständlich, so Spahn. Der Bundesminister richtete zugleich seinen ausdrücklichen Dank für das Geleistete an das KV-System und den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). André Haserück