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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Japanische Enzephalitis


Bekanntmachungen
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL):
Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Impfung
gegen Japanische Enzephalitis
Vom 18. Juni 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 beschlossen, die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Schutzimpfungs-Richtlinie) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), zuletzt geändert am 14. Mai 2020 (BAnz AT 09.07.2020 B2), wie folgt zu ändern:
I. In der Tabelle in Anlage 1 zur SI-RL wird nach der Zeile „Influenza“ die folgende Zeile eingefügt:
II. In der Tabelle in Anlage 2 zur SI-RL wird nach der Zeile „Influenza“ die folgende Zeile eingefügt:
III. Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. Juni 2020
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Redaktionelle Anmerkung der KBV: Der Beschluss ist am 15. August 2020 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des G-BA https://www.g-ba.de/beschluesse/4340/.