BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte


Bekanntmachungen
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 21.08.2020 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer in seiner 2. Sitzung am 18.06.2020 (Wahlperiode 2019/2023) befürworteten Abrechnungsempfehlungen verabschiedet:
(1) Videonystagmographie
Abrechnung analog Nr. 1413 GOÄ
„Elektronystagmographische Untersuchung“
265 Punkte
Gebühr beim 1,0– / 2,3– / 3,5fachen Satz
15,45 / 35,53 / 54,06 Euro
(2) Videokopfimpulstest
Abrechnung analog Nr. 1413 GOÄ
„Elektronystagmographische Untersuchung“
265 Punkte
Gebühr beim 1,0– / 2,3– / 3,5fachen Satz
15,45 / 35,53 / 54,06 Euro
Bei Durchführung eines Videokopfimpulstests und einer Videonystagmographie in einer Sitzung würde der entstandene zeitliche Mehraufwand ein Überschreiten der Begründungsschwelle gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ – unter ggf. maximaler Ausschöpfung des Gebührenrahmens – rechtfertigen.
(3) Anpassung und/oder Kontrolle und/oder Neueinstellung des Sprachprozessors eines Cochlea-Implantates oder sonstigen Hörimplantates, pro Sitzung
Abrechnung analog Nr. 661 GOÄ
„Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – ggf. mit Magnettest –“
530 Punkte
Gebühr beim 1,0– / 1,8– / 2,5fachen Satz
30,89 / 55,61 / 77,23 Euro