ArchivDeutsches Ärzteblatt38/2020Amtliche Gebührenordnung für Ärzte

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer

Amtliche Gebührenordnung für Ärzte

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Bekanntmachungen

Amtliche Gebührenordnung für Ärzte

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 21.08.2020 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer in seiner 2. Sitzung am 18.06.2020 (Wahlperiode 2019/2023) befürworteten Abrechnungsempfehlungen verabschiedet:

(1) Videonystagmographie

Abrechnung analog Nr. 1413 GOÄ

„Elektronystagmographische Untersuchung“

265 Punkte

Gebühr beim 1,0– / 2,3– / 3,5fachen Satz

15,45 / 35,53 / 54,06 Euro

(2) Videokopfimpulstest

Abrechnung analog Nr. 1413 GOÄ

„Elektronystagmographische Untersuchung“

265 Punkte

Gebühr beim 1,0– / 2,3– / 3,5fachen Satz

15,45 / 35,53 / 54,06 Euro

Bei Durchführung eines Videokopfimpulstests und einer Videonystagmographie in einer Sitzung würde der entstandene zeitliche Mehraufwand ein Überschreiten der Begründungsschwelle gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ – unter ggf. maximaler Ausschöpfung des Gebührenrahmens – rechtfertigen.

(3) Anpassung und/oder Kontrolle und/oder Neueinstellung des Sprachprozessors eines Cochlea-Implantates oder sonstigen Hörimplantates, pro Sitzung

Abrechnung analog Nr. 661 GOÄ

„Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – ggf. mit Magnettest –“

530 Punkte

Gebühr beim 1,0– / 1,8– / 2,5fachen Satz

30,89 / 55,61 / 77,23 Euro

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