AKTUELL
Sonderregelungen: Videosprechstunden weiter unbegrenzt


Auch im vierten Quartal 2020 gelten aufgrund der Coronapandemie zahlreiche Sonderregelungen in der ambulanten Versorgung. So können Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt angeboten werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband Mitte September verständigt. Seit dem zweiten Quartal dieses Jahres sind die für Videosprechstunden eigentlich geltenden Beschränkungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl- und Leistungsmenge aktuell nicht limitiert. Diese Regelung wurde jetzt über den 30. September hinaus bis Ende des Jahres verlängert. Das gilt auch für die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) sowie in der Sozialpsychiatrie die funktionelle Entwicklungstherapie. Weitere Regelungen, die bis zum 31. Dezember verlängert wurden, betreffen den Beginn einer Heilmitteltherapie innerhalb von 28 Tagen nach Verordnungsdatum (regulär: 14 Tage) und das Therapiegespräch zur substitutionsgestützten Behandlung von Opioidabhängigen. Auch die Umwandlung genehmigter Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie ist weiterhin möglich. Zudem sind die genehmigungsfreien Krankentransporte von COVID-19-Patienten zur ambulanten Behandlung bis zum Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite gültig. Dies gilt auch für Quarantäne-Patienten. Die KBV weist zudem darauf hin, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte September einen Beschluss gefasst hat, der regionale Ausnahmeregelungen ermöglicht. Auf ihrer Themenseite zum Coronavirus stellt die KBV alle geltenden Sonderregelungen mit Details und Gültigkeit übersichtlich dar. Die Bundesärztekammer bietet im Internet eine Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung von Videosprechstunden an (http://daebl.de/QN76). aha