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Niedrig-Risiko-Prostatakrebspatienten: Brachytherapie künftig auch in der Arztpraxis möglich


Künftig dürfen nicht nur Krankenhäuser, sondern auch niedergelassene Fachärzte für Strahlentherapie oder Urologie Patienten mit einem Niedrig-Risiko-Prostatakarzinom mit einer sogenannten Low-Dose-Rate-(LDR-)Brachytherapie behandeln. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Bei einem Niedrig-Risiko-Prostatakrebs ist der bösartige Tumor auf die Prostata begrenzt. Es sind nur einzelne Bereiche des Organs mit Krebszellen befallen.
Krankenhäuser können die LDR-Brachytherapie bei Patienten bereits anwenden, wenn sie bestimmte qualitätssichernde Maßnahmen einhalten. Künftig gelten angepasste Anforderungen sowohl für Krankenhäuser als auch für niedergelassene Ärzte. So dürfen beispielsweise nur Fachärzte für Strahlentherapie oder Urologie die Brachytherapie durchführen, die zusätzlich über einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde gemäß Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin verfügen. Darüber hinaus hat der G-BA die Brachytherapie mit einer standardisierten Patienteninformation verbunden, die der Arzt dem Patienten verpflichtend aushändigen muss.
Der G-BA legt den Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Er wird erst wirksam, wenn er im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Danach muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Höhe der Vergütung entscheiden. Erst dann können Ärzte die ambulante Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. hil