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Versorgungsverbesserungsgesetz: Krankenkassen sollen Rücklagen in der Pandemie einsetzen
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Krankenkassen, die derzeit noch über Überschüsse verfügen, sollen diese für die Kosten der Pandemiebekämpfung bereitstellen müssen. Das hat das Bundeskabinett mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) beschlossen. Vorgesehen ist demnach, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mehr Geld bekommt, um die Kosten aus der Coronapandemie finanzieren zu können. Dafür wird der Bundeszuschuss um fünf Milliarden Euro auf 19,5 Milliarden Euro aufgestockt. Zugleich sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt werden. Trotz der Milliardenspritzen wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Kassen im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent steigen. Kritik an den Plänen kam von den Bundesländern. Die Länder seien an den Überlegungen nicht beteiligt gewesen, sagte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus. Laut ihrer Aussage seien die Länder von den BMG-Plänen „überrascht“ worden. Diese habe man kürzlich „kritisch“ in einer Telefonkonferenz mit den Gesundheitsministern der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diskutiert. Ein Einspruchs- oder Widerspruchsrecht haben die Länder in dieser Frage allerdings nicht. Die Pandemiekosten sind nur ein Teil des Gesetzentwurfs. Im Fokus steht die Schaffung von 20 000 zusätzlichen Pflegeassistenzstellen, von denen jedes Pflegeheim in Deutschland profitieren soll. Pflegebedürftige und Angehörige sollen für das zusätzliche Personal nicht mehr bezahlen müssen. Die Pflegehilfskräfte werden aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert. Das Gesetz sieht zudem weitere Erleichterungen für Pflegebedürftige vor: So soll eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch als beantragt galten, ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten. Darüber hinaus ist ein Hebammenförderprogramm für Kliniken angedacht. dpa/aha/bee