

Aufwendungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sowie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben zu erheblichen Zusatzkosten in den Vertragsarzt- und Psychotherapiepraxen geführt. Probleme hat es auch mit der Verfügbarkeit von Arzneimitteln gegeben. Das sind Ergebnisse einer Umfrage zu besonderen Kosten im Praxismanagement, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlicht hat. Bislang hat demnach jede Praxis im Mittel mehr als 1 300 Euro für persönliche Schutzausrüstung und weitere Hygienemaßnahmen wie Plexiglastrennwände zum Infektionsschutz gegen die COVID-19-Pandemie aufgewendet. Mehrkosten hatte auch die Umsetzung der DSGVO. So mussten Praxen 2018 im Schnitt 2 487 Euro für Maßnahmen aufwenden. 2019 sind diese Aufwendungen um rund 18 Prozent auf 2 932 Euro gestiegen. Insgesamt schlugen die Kosten für IT in den Praxen 2019 mit rund 6 000 Euro pro Jahr zu Buche, die Steigerung betrug 60 Prozent im Vergleich zu 2017. Die deutlichen Mehrkosten belasteten den ambulanten Bereich in einer Zeit, in der viele Praxen am Anschlag arbeiteten und die Budgets auf Kante genäht seien, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried. Die Ergebnisse der Zi-Erhebung zeigen außerdem, dass mehr als 80 Prozent der befragten Praxen von Arzneimittellieferengpässen betroffen gewesen sind – besonders in der hausärztlichen Versorgung. Im Durchschnitt mussten bei 138 Patienten im ersten Quartal 2020 Arzneimittelverordnungen aufgrund von Lieferengpässen geändert oder neu ausgestellt werden. Mehr als 90 Prozent der an der Zi-Erhebung teilnehmenden Hausarztpraxen haben zudem von Lieferengpässen bei Impfstoffen berichtet. Die Daten gehen auf einen Erhebungszeitraum vom 2. Juli 2020 bis 31. August 2020 zurück, an der knapp 1 900 Praxen an der Onlinebefragung teilgenommen haben. EB