ArchivDeutsches Ärzteblatt42/2020Krankenhausreform: Keine Schnellschüsse
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Die … Reform des DRG soll bewirken, „dass Krankenhäuser künftig nicht mehr gezwungen sein sollen, möglichst viele Leistungen zu erbringen“ und „notwendige Vorhaltekosten, unabhängig von der tatsächlichen Auslastung, über einen Sockelbetrag abgedeckt werden“, damit „unrentable“ Leistungen (z. B. Abteilungen wie Kinderheilkunde und Geburtshilfe) nicht weiter aus „Rentabilitätsgründen“ geschlossen werden. Dafür sollen „Mindestmengen erfüllt“ und „bedarfsgerechte Strukturen definiert“ werden. Diese Vorhaben und Begrifflichkeiten bedürfen aber einer Präzisierung auf der Grundlage unseres auf Solidarität basierenden Finanzierungssystems der Gesundheitsversorgung (gesetzliche Krankenversicherung), wo ursprünglich Überschüsse reinvestiert werden sollten in die bestehenden Strukturen, um sie zu modernisieren und dem neuesten wissenschaftlichen Stand anzupassen und nicht als Gewinne in beliebiger Höhe an Investoren außerhalb ausgezahlt werden ….

Es stellen sich viele Fragen …: Was soll der zukünftige Sockelbetrag (Budget) abdecken? Werden in diesen Vorhaltekosten auch schon die Gewinn-/Renditeerwartungen privater Investoren eingerechnet? Welche Mindestmengen sind gemeint? Die absolut unterste Anzahl an Personal oder die optimale für eine sichere Patientenversorgung, die auch dazu führen könnte, dass (Pflege-)Personal länger im Beruf verbleibt?

Was sind „bedarfsgerechte Strukturen“? Wessen Bedarf? Der des an möglichst geringen Ausgaben interessierten Betriebswirtschaftlers … oder der des Ärztlichen Leiters …, der eine optimale Patientenversorgung möchte, seiner Aufgabe der ausreichenden Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses gerecht werden will und dafür … einen anderen Personalschlüssel … im Auge hat? Oder der Gewinn-/Renditebedarf der privaten Investoren? Stichwort Ernährung von Patienten und Personal: Was ist hierbei „bedarfsgerecht“? Möglichst billig mit Outsourcing und Verteilung von schon Tage altem, gefrorenem und wiederaufgetautem Essen, das auch von der Zusammensetzung in keiner Weise dem Anspruch von Ernährungsmedizinern für Rekonvaleszenten entspricht oder frisch gekocht in der eigenen Küche mit kurzen Wegen zwischen Küche und Patient/Personal, das auch kurzfristige individuelle Diätanforderungen berücksichtigen kann?

Das sind nur einige der vielen Fragen. … Das Erarbeiten der Antworten erfordert Zeit …. Das jetzt als „Schnellschuss“ … auf den Weg zu bringen, könnte die langfristig ungünstigste Variante sein.

Edith Kühnert, Fachärztin für physikal. und rehabil. Medizin, 26419 Schortens

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