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COVID-19: Knapp 19 000 Berufskrankheiten angezeigt


Bis Mitte September 2020 wurden 18 951 Berufskrankheiten im Zusammenhang mit COVID-19 angezeigt. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben bislang 8 171 (43 Prozent) von ihnen anerkannt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Bis zum 11. September 2020 wurden demnach zudem 3 611 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit COVID-19 angezeigt und davon 92 anerkannt. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 2,6 Prozent. „COVID-19 als Arbeitsunfall scheint eine reine Luftnummer zu sein. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist, angesichts von insgesamt einer Viertelmillion Erkrankter, ein Witz“, sagte Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linken im Bundestag. Alle, die nachweislich ihm Zusammenhang mit ihrer Arbeit an COVID-19 erkrankt seien, müssten von der Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wies darauf hin, dass die Zahl von 43 Prozent Anerkennungen nicht berücksichtige, dass „viele Fälle noch nicht entschieden“ seien. Das gelte auch für die genannten Zahlen zu den Arbeitsunfällen. Bereits in diesem Frühjahr hatte die DGUV auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes erklärt, dass Erkrankungen durch das SARS-CoV-2-Virus eine Berufskrankheit sein können. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin hatte zudem einen Überblick erstellt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit COVID-19 bei Mitarbeitern im Gesundheitsdienst als Berufskrankheit anerkannt werden kann, wer versichert ist und welche Leistungen gezahlt werden. Grundsätzlich müssen danach drei Voraussetzungen vorliegen: Ein Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen, relevante Krankheitserscheinungen und der positive Nachweis des Virus durch einen PCR-Test. Ärzte sowie Arbeitgeber sind dann verpflichtet, dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. hil
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Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.am Sonntag, 18. Oktober 2020, 19:37
COVID-19: Knapp 19 000 Berufskrankheiten angezeigt / Hillienhof, Arne
Hinweis: Bei der zitierten „DGUV“ handelt es sich um den privatwirtschaftlichen (e. V.!) Spitzenverband der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger (vgl. § 104 SGB VII) - und für das SGB VII ist nicht der Gesundheitsminister (SPAHN, CDU), sondern der „Berufskrankheiten“-Minister (HEIL/SPD) zuständig!
M. f. G.: MedDir a. D. Dr. Müsch