ArchivDeutsches Ärzteblatt43/2020STIKO: Vereinfachtes Impfschema für Säuglinge gilt ab sofort

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STIKO: Vereinfachtes Impfschema für Säuglinge gilt ab sofort

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Das vereinfachte Impfschema zur Grundimmunisierung von Säuglingen gilt ab sofort. Damit entfällt bei der Sechsfachimpfung ein Impftermin im ersten Lebensjahr. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, wurde der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er ist damit am 10. Oktober in Kraft getreten. Der G-BA war mit seiner Entscheidung einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für ein reduziertes „2+1-Impfschema“ gefolgt. Dieses sieht der KBV zufolge bei der Sechsfachimpfung – bei vergleichbarem Impfschutz – für die Grundimmunisierung von Säuglingen Impfungen im Alter von zwei, vier und elf Monaten vor. Die Impfstoffdosis im Alter von drei Monaten beim bisherigen 3+1-Schema entfalle damit, so die KBV. Die Sechsfachimpfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Allerdings sollten Frühgeborene, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems weiterhin nach dem 3+1-Schema geimpft werden, erklärt die KBV weiter. Bei dem reduzierten Impfschema ist es laut STIKO besonders wichtig, frühzeitig im Alter von acht Wochen mit der Impfserie zu beginnen und die Impfungen zu den empfohlenen Zeitpunkten durchzuführen. Für einen zuverlässigen Schutz ist es bedeutend, dass zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis ein Abstand von mindestens sechs Monaten eingehalten wird. Daraus leitet sich auch die Bezeichnung 2+1 ab. Gleiches gilt bei der Bezeichnung 3+1-Schema – mit drei Dosen in kurzem Abstand und einer Dosis nach längerem Abstand. Die STIKO empfiehlt, die Impfserie um den ersten Geburtstag abzuschließen, damit die Kinder bei frühem Kindergarteneintritt geschützt sind. EB

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