

Ärztliche Konsilien können künftig in größerem Umfang telemedizinisch abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies darauf hin, dass zum 1. Oktober dazu mehrere neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden sind. Die vom ergänzten Bewertungsausschuss beschlossene Regelung umfasst auch Telekonsilien zwischen Vertrags- und Krankenhausärzten. Bislang sind Telekonsilien der KBV zufolge auf Befundbeurteilungen von Röntgen- und CT-Aufnahmen beschränkt gewesen. Nun könnten Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte bei unterschiedlichen fachlichen Fragestellungen einen ambulant oder stationär tätigen Kollegen digital zurate ziehen, heißt es. Dazu werden alle Unterlagen wie die Befunde elektronisch an den Konsiliararzt übermittelt. Möglich ist auch ein Videokonsilium, an dem der Patient teilnimmt. Der Beschluss des Bewertungsausschusses sieht drei neue Leistungen vor: Für das Einholen eines Telekonsiliums die Gebührenordnungsposition (GOP) 01670 und für die telekonsiliarische Beurteilung die GOP 01671 und 01672. EB
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