BRIEFE
Berufsrecht: Keine Herabwürdigung


Nach Darstellung im Ärzteblatt soll sich der Präsident der Bundesärztekammer Herr Dr. Reinhardt dahingehend geäußert haben, dass das Vorzeigen von Plakaten auf einer Demonstration, auf denen Politiker und auch der Virologe Herr Drosten als Sträflinge dargestellt werden, eine unerträgliche Entgleisung sei, die berufsrechtlich geahndet werden solle. Ich teile zwar nicht die Ansichten der Teilnehmer der „Anti-Corona-Demonstrationen“, vermag an der beanstandeten Plakataktion aber dennoch keinen Verstoß gegen unsere Berufsordnung erkennen. Eher dürfte die Abbildung und namentliche Nennung des Kollegen einschließlich seiner Parteizugehörigkeit im Ärzteblatt einen Verstoß gegen die journalistischen Regeln darstellen.
Herr Drosten wird in einer Reihe mit Politikern dargestellt. Er wird meines Erachtens auch stärker als eine in der Öffentlichkeit stehende Person ähnlich wie ein Politiker wahrgenommen als ausschließlich als Arzt. Eine Herabwürdigung unter Kollegen kann ich in der Plakataktion, die zugegebenermaßen sehr überspitzt ist und deren Humor nicht jedermanns Sache sein dürfte, nicht erkennen.
Ich glaube, wir Ärzte sind am besten beraten, wenn wir (abgesehen natürlich von der Wahrnehmung unserer Interessen in Verbänden) im politischen Tagesgeschehen nicht allzu sehr mitmischen, auch nicht durch die Sanktionierung missliebiger Meinungsäußerungen. Dem Arzt als Privatperson sollte es auch weiter möglich sein, sein Recht auf Meinungsfreiheit auszuüben. ...
Dr. med. Uwe Schlüter, 86356 Neusäß
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