ArchivDeutsches Ärzteblatt PP11/2020Coronapandemie: Sonderbefugnisse für Spahn sind vom Tisch

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Coronapandemie: Sonderbefugnisse für Spahn sind vom Tisch

Maybaum, Thorsten; afp; KNA

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Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Foto:picture alliance/dpa/Kay Nietfeld
Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Foto:picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Das ursprüngliche Vorhaben, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Ministerium dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallengelassen. In einer ersten Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplant, unbefristet eigenmächtig Verordnungen erlassen zu können, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“. Der Bundestag sollte diese Verordnungen aber abändern und aufheben können. Die Regelung ist nun aus dem Kabinettsentwurf gestrichen worden. Weiter enthalten ist hingegen das Vorhaben, die bereits geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern fortzuführen und zu erweitern. Künftig soll auch bei einem unter Quarantäne gestellten Kind eine Entschädigungszahlung möglich sein. Keine Entschädigung wird es mehr für einen Verdienstausfall geben, wenn eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet der Grund ist. Der Entwurf sieht auch vor, die Einreise aus Risikogebieten etwa durch eine digitale Einreisemeldung klarer zu regeln. Mit Blick auf SARS-CoV-2-Tests sieht der Gesetzentwurf Änderungen beim Arztvorbehalt vor und schafft somit Möglichkeiten, künftig bei Bedarf auf tiermedizinische Labore zurückzugreifen. Anspruch auf Coronaschutzimpfungen und Testungen sollen dem Entwurf zufolge nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dies vorgibt. Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Pandemieverlauf gewonnen werden können, sollen neue Surveillanceinstrumente beim Robert Koch-Institut zusammenfließen. may/afp/kna

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