

Die Große Koalition will den Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung reformieren. Das geht aus einem Änderungsantrag für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hervor. Damit soll das Versicherungsvertragsgesetz angepasst werden. Vorgesehen ist demnach ein Direktanspruch der Leistungserbringer auf Leistungserstattung gegen den Versicherer einzuführen. Damit würde die Regelung der bereits bestehenden aus dem PKV-Basistarif angepasst. Geplant ist darüber hinaus ein Aufrechnungsverbot für den Versicherer, mit Prämienforderungen gegen eine Forderung des Versicherungsnehmers aus der privaten Krankheitskostenversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung, sofern der Versicherungsnehmer im Notlagen- oder Basistarif versichert ist. Die Privatversicherer können somit offene Forderungen der Leistungserbringer an sie nicht mit offenstehenden Prämien des PKV-Versicherten verrechnen. Hintergrund dürfte ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus Dezember 2018 sein (Az.: IV ZR 81/18). Der BGH entschied damals, dass ein im Notlagentarif privatversicherter Mann die Kosten aus einer Krankenhausbehandlung in Höhe von 1 900 Euro selbst bezahlen musste. Der Versicherer habe das Geld zur Verringerung der Beitragsschulden nutzen dürfen. Bei der Einführung des Notlagentarifs habe der Gesetzgeber die Aufrechnung nicht untersagt. In den Notlagentarif rutschen PKV-Versicherte, wenn sich zu hohe Rückstände ansammeln. may
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