MANAGEMENT
COVID-19: Praxisinformation zur Testung von Personen ohne Symptome
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kürzlich eine neue Praxisinformation zur Testung von Personen ohne COVID-19-Symptome vorgestellt. Die Information beruht auf der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die seit dem 15. Oktober gilt. Sie regelt verbindlich, welche symptomfreien Personen mit welchen Tests auf das Virus getestet werden können, um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Sie legt dabei auch den Umfang der erstattungsfähigen Tests fest.
Die KBV-Praxisinformation führt tabellarisch die Voraussetzungen und die Personenkreise auf, die nach der Rechtsverordnung in der Arztpraxis getestet werden können. Die Autorinnen und Autoren nennen dazu auch jeweils den Test und erläutern, welches Formular zu benutzen ist und wie die Leistungen abgerechnet werden.
Zum Beispiel ist nach einer Meldung der Corona-Warn-App ein PCR-Test empfohlen. Der Abstrich wird mit 15 Euro vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung.
Antigen-Schnelltests kommen bei Symptomfreiheit laut Information maximal einmal pro Woche bei Praxispersonal der eigenen Praxis sowie bei Angehörigen anderer medizinischer Heilberufe, beispielsweise der Physiotherapie, Ergotherapie oder Psychotherapie, zum Einsatz.
Die KBV weist in der Praxisinformation zudem unter anderem daraufhin, dass positive SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests mittels eines PCR-Tests zu bestätigen sind. Alle positiven Erregernachweise sind selbstverständlich meldepflichtig.
Die Arztpraxen sollen die Antigen-Schnelltests selbst beschaffen und sich dabei an einer Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte orientieren. Diese Liste verändert sich im Augenblick regelmäßig, daher empfiehlt die KBV den Praxen, nicht mehr als einen Monatsbedarf an Tests zu bevorraten. kk/hil
http://daebl.de/NU83
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