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Myotone Dystrophie Typ 1: Spielraum für Präimplantationsdiagnostik erweitert


Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat deutlich gemacht, dass bei einem hohen Risiko für die Vererbung einer speziellen schweren Krankheit eine Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt sein kann. Das stellte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig im Fall einer Frau klar, deren Partner an der Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 leidet. Die Richter bekräftigten aber, dass über eine PID in jedem Fall gesondert zu entscheiden sei (Az.: BVerwG 3 C 12.19). Eine PID ist in Deutschland nur unter strikten Voraussetzungen erlaubt. So muss ein hohes Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt oder eine schwere Erbkrankheit bestehen. Eine Ethikkommission prüft die Anträge. Im vorliegenden Fall lehnte die Bayerische Ethikkommission die PID ab. Für Kinder des Paares bestehe kein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit, hieß es. Die Frau zog vor Gericht, doch das Münchner Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wiesen ihre Klage ab. Der VGH entschied im März 2019, dass eine PID nur bei einer Erbkrankheit von der Schwere einer Muskeldystrophie Duchenne vorgenommen werden dürfe. Davon Betroffene sterben meist im jungen Alter. Dies könne nicht der Maßstab für eine Entscheidung sein, urteilte das BVerwG nun. Im konkreten Fall liege die Voraussetzung des hohen Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder des Paares an Myotoner Dystrophie Typ 1 erkrankten, liege bei 50 Prozent. Bei der Entscheidung über eine PID müsste die Kommission – wenn nicht klar sei, ob die genetische Disposition ausreichend schwer wiege – weitere Gesichtspunkte berücksichtigen, so die Richter. Dazu gehörten etwa Kinder mit einer schweren Erbkrankheit, ein früherer Schwangerschaftsabbruch nach einer Pränataldiagnostik oder die Erkrankung eines Elternteils. Dass der Partner in diesem Fall selbst Symptome zeige, käme also erschwerend hinzu. Das Gericht verpflichtete das Land Bayern dazu, die PID zu genehmigen. afp
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