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Elektronischer Heilberufsausweis: Landesärztekammern sind ausgabebereit
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Ärzte können den neuen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bundesweit über die Mitgliederportale ihrer Landesärztekammer – beziehungsweise über die Bezirksärztekammern bestellen. Darauf hat die Bundesärztekammer (BÄK) kürzlich hingewiesen. Die Landesärztekammern seien gut für die nächste Ausbaustufe der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gerüstet, sagte BÄK-Vorstandsmitglied und Co-Vorsitzender des Digitalisierungsausschusses der BÄK, Dr. med. Erik Bodendieck. Um Anwendungen wie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte, den elektronischen Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept nutzen zu können, brauchen Ärzte einen eHBA. Mit der Karte weisen sie rechtssicher ihre Identität nach. „Der eHBA ist der Türöffner für das digital vernetzte Gesundheitswesen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die neueste Generation des eHBA zu beantragen“, so Bodendieck. Er wies darauf hin, dass sich vier Unternehmen als Anbieter der notwendigen technischen Infrastruktur derzeit am Markt platziert haben. Das sind die Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems und SHC Stolle & Heinz Consultants. Die BÄK betonte, sie nehme einen deutlichen Anstieg der Nachfrage bei den Ärzten wahr, auch wenn man noch mit einem niedrigen Ausstattungsgrad starte. Das liege daran, dass Anwendungen, die den eHBA zwingend notwendig machten, erst jetzt einsatzbereit seien oder es in den kommenden Monaten sein würden, erläutert Bodendieck. may/EB
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