BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte


Bekanntmachungen
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 15.10.2020 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer befürworteten Abrechnungsempfehlungen verabschiedet:
Markierung oder Messung der Achslage einer torischen intraokularen Sonderlinse
Abrechnung analog Nr. 1250 GOÄ
„Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Voigt“
273 Punkte;
Gebühr beim 1,0- / 2,3- / 3,5fachen Satz
15,91 / 36,60 / 55,69 Euro
Am Operationstag ist die Leistung einmal präoperativ für die Markierung und einmal intraoperativ für die Messung der Achslage der torischen intraokularen Sonderlinse abrechenbar.
Zuschlag für mikrometrische Messung(en) an Resektionslinie(n) bzw. -schnittebene(n) eines Materials mittels Okularmikrometer bzw. digitaler Mikrophotographie und kalibrierter Messung an Mikroskopphotographien
Abrechnung analog Nr. 4815 GOÄ, für bis zu drei Messungen
„Histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (z.B. Leber, Lunge, Niere, Milz, Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung histochemischer oder optischer Sonderverfahren (Elektronen-Interferenz-, Polarisationsmikroskopie)“
350 Punkte;
Gebühr beim 1,0- / 2,3- / 3,5fachen Satz
20,40 / 46,92 / 71,40 EUR
Bei einer mikrometrischen Messung kann der analoge Ansatz der Nr. 4815 GOÄ ein Drittel (zur Vereinfachung 0,35) Mal, bei zwei mikrometrischen Messungen zwei Drittel (zur Vereinfachung 0,7) Mal berechnet werden.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.