

Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage gegen die pauschale Kostenerstattung beim Betrieb von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) in erster Instanz abgelehnt. Darauf hat Medi Geno Deutschland hingewiesen. „Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärte Dr. med. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Geno Deutschland und Medi Baden-Württemberg. Medi Geno Deutschland unterstützt die Klagen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, die sich gegen die pauschalierte Kostenerstattung durch die Kassenärztliche Vereinigungen bei Installation und Betrieb von TI-Konnektoren wenden. Das Sozialgericht Stuttgart hat seine Entscheidung formal darauf gestützt, dass die in der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der TI vorgesehenen Pauschalen verbindlich seien. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung zum Landessozialgericht zugelassen. Medi Geno will in die nächste Instanz gehen. EB
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.