ArchivDeutsches Ärzteblatt48/2020Gesundheits-Check-up: Krankenkassen finanzieren Screening auf Hepatitis B und C

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Gesundheits-Check-up: Krankenkassen finanzieren Screening auf Hepatitis B und C

Beerheide, Rebecca; EB

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Der Test auf Hepatitis B und C wird im Rahmen des Check-ups-35 künftig einmalig bezahlt. Foto: tunedin/stock.adobe.com
Der Test auf Hepatitis B und C wird im Rahmen des Check-ups-35 künftig einmalig bezahlt. Foto: tunedin/stock.adobe.com

Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf Hepatitis B und C als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) testen zu lassen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Damit sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) erkannt werden. Eine unbehandelte chronische Hepatitis kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall wird die Leber so schwer geschädigt, dass eine Lebertransplantation nötig sein kann. Die Folgen einer unbehandelten chronischen Infektion mit Hepatitis B oder C seien „äußerst schwerwiegend“ und mit „viel Leid“ für betroffene Patienten verbunden, betonte Dr. med. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. Gleichzeitig sei eine Infektion mit Hepatitis B oder C äußerst zuverlässig diagnostizier- und therapierbar. Es stünden wirksame Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Mit dem neu eingeführten Screening könne Hepatitis frühzeitig erkannt und behandelt werden. Bei den betroffenen Menschen könnten so schwerwiegende Leberschädigungen verhindert werden. Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-up. In der Diskussion im Plenum des G-BA wurde auch darüber debattiert, ob das Screening nicht bereits für Patienten ab einem Alter von 18 Jahren eingeführt werden sollte. Besonders die Deutsche Aidshilfe hatte das in der Expertenanhörung gefordert, berichtete die Patientenvertretung. Sie votierte gegen den Beschluss, der von den anderen Mitgliedern einstimmig beschlossen wurde. Vertreter der Krankenkassen merkten in der Debatte an, dass in der Expertenanhörung das Alter von Patienten diskutiert worden sei. Es sei aber keine Einheitlichkeit erzielt worden. Ärzte können weiterhin jüngere Patienten testen lassen, falls sie möglichen Risikogruppen angehören. Der Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung in Kraft. Danach verhandeln Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung. Sobald die Abrechnungsziffer feststeht, kann die Leistung in Anspruch genommen werden. bee/EB

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