BRIEFE
Coronapandemie: Kein Freifahrtschein für Politiker


Es sollte meiner Meinung nach schon zu rechtsstaatlichen Prinzipien gehören, dass auch Politiker für ihr Handeln bei groben Fehlern und Unterlassungen zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Es sind durch Unterlassung, Fehlmanagement und gravierende Unfähigkeit erhebliche sowohl materielle als auch physische Schäden der Bevölkerung in großem Umfang entstanden.
Beispiele: absolut nicht adäquate zeitnahe Bereitstellung von Schutzausrüstung für medizinisches Personal und die Bevölkerung; trotz Pflegekräftemangel Abschaffung eines ganzen, seit über 100 Jahren bestehenden Berufszweiges (Kinderkrankenschwester); nach wie vor vorgesehene Reduzierung der Krankenhauskapazitäten; Personaluntergrenzen bei vielen klinischen Fächern, die in kleineren Häusern überhaupt nicht zu realisieren sind, MDK-Gesetz u. v. m. Eine seit Jahrzehnten offensichtlich bewusst in Kauf genommene Vernachlässigung der Ausbildung von Medizinern und Pflegekräften kommt erschwerend hinzu.
Wenn durch Ärzte ein Patient durch fehlerhaftes Handeln zu Schaden kommt, werden sie zur Verantwortung gezogen.
Gleiches Recht für alle. Warum passiert das bei Politikern nicht? Politiker zu sein sollte in einer rechtsstaatlichen Demokratie kein „Freifahrtschein“ für Unfähigkeit und nachweislich falsche Entscheidungen sein.
Dr. med. Ralf-Dieter Lindner, 15755 Schwerin
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