ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2020Gleichberechtigung: Frauenquote auch in Kassenvorständen vorgesehen

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Gleichberechtigung: Frauenquote auch in Kassenvorständen vorgesehen

Beerheide, Rebecca

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Die Große Koalition hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen verständigt. Der Einigung zufolge muss in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern spätestens ab einer Neubesetzung ein Mitglied eine Frau sein. Auch bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen sowie bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern soll eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt werden. Bei mehrköpfigen Vorständen sollen mindestens eine Frau und ein Mann beteiligt sein. Die Unionsfraktion hatte darauf gedrängt, dass es auch einen Fortschritt dort gibt, wo viele Frauen arbeiten – im Gesundheits- und Sozialbereich. In Vorständen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen seien nur 14 Prozent Frauen vertreten. Anfang 2020 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass es ein „wichtiges Ziel“ sei, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bei Kassen, Organisationen der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen. In den zehn größten Kassen sind insgesamt zwei Frauen im Vorstand. Bei der Bundesärztekammer sind fünf Ärztinnen im Vorstand, ein Anteil von 25 Prozent. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sieht es auf Landesebene unterschiedlich aus. Die Einigung soll den Koalitionsspitzen vorgelegt werden. Anschließend soll die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet werden, sodass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen kann. bee

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